Vorteile für Selbstzahler
- Keine langen Wartezeiten
- Flexiblere Terminwahl
- Keine Krankheitsdiagnose für die Krankenkassen
- Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden usw.) anonym
- Kein Hindernis bei einer beabsichtigten Verbeamtung
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ggf. möglich
Auch lassen sich privat finanzierte Sitzungen gut zur Überbrückung der Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz nutzen, um einer eventuellen Chronifizierung der Symptomatik vorzubeugen.